Thailand stellt Regeln zum Filmen von Nachtleben mit freizügigen Inhalten klar

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Zara McDermott erfährt, dass es beim Filmen in thailändischen Nachtclubs um mehr geht als nur um eine Drehgenehmigung.

PATTAYA, Thailand – Das thailändische Ministerium für Tourismus und Sport hat die Umstände eines Streits im Zusammenhang mit dem BBC-Video The Dark Side of Thailand erläutert. Natthriya Thaweevong, Ständige Sekretärin des Ministeriums, erklärte, dass es im September zu einem Vorfall mit einem ausländischen Filmteam in Bangkoks Soi Cowboy kam – einem Vergnügungsviertel, das für erotische Angebote bekannt ist.

Das Filmteam verfügte über eine Drehgenehmigung des Ministeriums, doch einige Clubbesitzer verweigerten den Zutritt zu ihren Lokalen ohne ausdrückliche Erlaubnis. Die Polizei griff ein, beschlagnahmte jedoch kein Material, sondern eskortierte das Team lediglich aus der angespannten Situation. In einer später online veröffentlichten Sequenz begleitete das Filmteam die Drogenpolizei bei Routinekontrollen in Nachtclubs – diesmal ohne Probleme, da die Kommunikation zuvor verbessert worden war.



Das Video und dessen Moderatorin, die britische Reality-TV-Darstellerin Zara McDermott, sorgten im Vereinigten Königreich für Empörung. Kritisiert wurden unter anderem Falschinformationen und eine einseitige Darstellung des internationalen Tourismus in Thailand. Besonders anstößig war die Behauptung eines Interviewpartners, britische Väter würden ihre Söhne häufig in die Prostitution einführen. Zudem enthielt der Abschluss des Videos offenbar veraltete Informationen zu den Cannabisgesetzen.

Jessataporn Bunnag, thailändischer Anwalt für Einwanderungs- und Strafrecht, erklärt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Filmaufnahmen.

Der thailändische Rechtsanwalt Jessataporn Bunnag betonte, dass eine Drehgenehmigung Filmemacher nicht automatisch von anderen thailändischen Gesetzen befreie. „Was dem ausländischen Team offenbar fehlte, war ein thailändischsprachiger Mittelsmann, um die Sachlage zu klären“, sagte er. Bunnag erinnerte daran, dass die BBC bereits in Pattaya gedreht habe, ohne dieselben Fehler zu machen. Der Wert einer Genehmigung liege darin, die Registrierung beim Ministerium nachzuweisen – nicht darin, andere Vorschriften zu umgehen.


Die thailändische Gesetzgebung umfasst Bestimmungen zum Menschenhandel, zu computerbezogenen Straftaten, zum Schutz personenbezogener Daten sowie den Strafrechtsparagrafen 287. Demnach sind unter anderem die Verbreitung obszönen Materials, das Filmen von Personen ohne deren Zustimmung, das öffentliche Bloßstellen von Bürgern oder die Förderung sexueller Handlungen mit Minderjährigen strafbar. „Am Ende geht es darum, mit den Menschen zu sprechen, die man filmen will. Mit einer Drehgenehmigung herumzuwedeln, ist sicher nicht der beste Weg“, so Dr. Bunnag.