Thailand erlässt Overstay-Strafen – Einwanderungsbehörde startet Notfallhilfe für gestrandete Reisende

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Behörden bestätigen vorübergehende Einwanderungserleichterungen, darunter den Erlass von Overstay-Strafen und 30-tägige Aufenthaltsverlängerungen, um ausländische Reisende zu unterstützen, die aufgrund von Luftraumsperrungen im Nahen Osten derzeit in Thailand festsitzen.

PATTAYA, Thailand – Die thailändische Tourismusbehörde (TAT) informiert Reisende darüber, dass das thailändische Immigration Bureau vorübergehende Erleichterungen bei Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen eingeführt hat. Ziel der Maßnahmen ist es, ausländischen Staatsbürgern zu helfen, die aufgrund von Luftraumsperrungen im Zusammenhang mit der aktuellen Situation im Nahen Osten seit dem 28. Februar 2026 nicht aus Thailand ausreisen können.

Die Regelungen gelten für ausländische Reisende, deren Aufenthaltserlaubnis in Thailand ab dem 28. Februar 2026 abgelaufen ist und die wegen Flugausfällen sowie Einschränkungen im Luftraum über Teilen des Nahen Ostens nicht aus dem Königreich ausreisen können.



Nach den vorübergehenden Bestimmungen werden Reisende, die sich mit abgelaufener Aufenthaltserlaubnis weiterhin im Land aufhalten und Thailand verlassen möchten, von Overstay-Strafen befreit. Beim Verlassen des Landes müssen in diesen Fällen keine Strafgebühren bezahlt werden.

Ausländische Staatsbürger, die ihren Aufenthalt in Thailand verlängern möchten, können eine temporäre Verlängerung beantragen. Jede Verlängerung kann für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen pro Genehmigung erteilt werden.


In Fällen, in denen die Aufenthaltserlaubnis bereits abgelaufen ist, werden die Einwanderungsbeamten zunächst die gesetzlich vorgesehenen Schritte zur Klärung der Overstay-Situation durchführen, bevor über einen Antrag auf Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts entschieden wird.

Für einen Antrag auf Verlängerung müssen Reisende die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Dazu gehören das Antragsformular TM.7, eine Kopie des Reisepasses oder Reisedokuments sowie ein Schreiben der jeweiligen Botschaft oder des Konsulats, das die Notwendigkeit der Verlängerung bestätigt. Sollte ein solches Schreiben nicht vorgelegt werden können, können die Beamten eine Erklärung des Antragstellers über den Grund der Verlängerung aufnehmen. Zusätzlich müssen die Formulare STM.2, STM.2/1 und STM.9 ausgefüllt werden.


Die vorübergehenden Maßnahmen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und bleiben gültig, bis sich die Situation normalisiert oder eine offizielle Anordnung zur Änderung oder Aufhebung erlassen wird.

Weitere Informationen erhalten Reisende beim Immigration Bureau unter der Telefonnummer 1178 oder +66 (0) 2572 8500 (Montag bis Freitag von 08.30 bis 16.30 Uhr) sowie auf der Website der Behörde. Für Reisehinweise und Unterstützung stehen außerdem das TAT Call Center unter 1672 sowie die rund um die Uhr erreichbare Hotline der Touristenpolizei unter 1155 zur Verfügung. (TAT)