Thailand unterstützt Reform der Alkoholimportregeln zur Vereinfachung von Lizenzverfahren

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Das Kabinett stimmt grundsätzlich einem Entwurf zur Überarbeitung der Alkoholimportregeln zu, um Lizenzverfahren zu vereinfachen, die Aufsicht zu stärken und tourismusbezogene Wirtschaftsaktivitäten zu unterstützen.

PATTAYA, Thailand – Das thailändische Kabinett hat grundsätzlich einem Entwurf für eine neue ministerielle Verordnung zugestimmt, die die Regeln für den Import alkoholischer Getränke überarbeiten soll. Ziel ist es, die Verfahren zu vereinfachen, die regulatorische Aufsicht zu stärken und wirtschaftliche Aktivitäten im tourismusnahen Bereich zu unterstützen. Der Vorschlag wurde vom Finanzministerium eingebracht und aktualisiert bestehende Lizenzanforderungen, die bislang als hinderlich für Geschäftsbetriebe galten.



Zu den wichtigsten Änderungen gehören neue Kriterien für Importlizenzen des Typs 5, die Abschaffung bestimmter Qualifikationsanforderungen für Antragsteller von Typ-1-Lizenzen, die Einführung elektronischer Antragsverfahren sowie der Wegfall der vorherigen Etikettengenehmigung für bestimmte Importe unter Typ-1-Lizenzen. Die Behörden betonten, dass weder Steuersätze geändert noch Steuerbefreiungen gewährt werden und sich die Einnahmen aus der Verbrauchssteuer voraussichtlich nicht verändern werden.

Im überarbeiteten Rahmen für Typ-5-Lizenzen wird das Verbrauchsteueramt klarere Kategorien festlegen, darunter Importe zur Wiederausfuhr, industrielle Nutzung außerhalb der Getränkeproduktion, nicht-kommerzielle oder Musterimporte innerhalb festgelegter Grenzen sowie hochprozentiger Alkohol für industrielle Zwecke. Diese Anpassungen sollen administrative Abläufe vereinfachen und die regulatorische Klarheit verbessern.


Für Typ-1-Lizenzen entfällt künftig die Verpflichtung, als alleiniger Importeur aufzutreten, mit begrenzten Ausnahmen in einer Übergangsphase für Wein und Schaumwein. Gleichzeitig bleibt das bestehende Datensystem der Behörde zur Überprüfung von Warenwerten, zur Sicherstellung korrekter Steuererhebung und zur Bekämpfung illegaler Importe bestehen.

Die neue Regelung ermöglicht zudem die elektronische Einreichung von Anträgen und verkürzt durch den Wegfall bestimmter Genehmigungsschritte die Bearbeitungszeiten für Unternehmen. Die zuständigen Behörden haben dem Entwurf grundsätzlich zugestimmt und empfehlen eine faire Umsetzung sowie eine fortlaufende Bewertung der Auswirkungen auf Steuerverwaltung und tourismusbezogene Wirtschaftsentwicklung. (NNT)