Präsident des Obersten Gerichtshofs warnt vor missbräuchlichen Klagen und juristischer Einschüchterung

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Adisak Tantiwong, Präsident des Obersten Gerichtshofs von Thailand, unterzeichnet neue richterliche Leitlinien zur Verhinderung des Missbrauchs von Strafklagen als Mittel zur Einschüchterung oder zum Schweigenbringen von Bürgern und stärkt damit den Schutz der öffentlichen Beteiligung sowie der Meinungsfreiheit in Thailand.

PATTAYA, Thailand – Adisak Tantiwong, Präsident des Obersten Gerichtshofs von Thailand, hat neue richterliche Leitlinien veröffentlicht, um den Missbrauch von Strafklagen zur Einschüchterung, zum Schweigenbringen oder zur Belästigung von Bürgern zu verhindern.

Die am 25. Mai unterzeichnete Empfehlung zu missbräuchlicher Strafprozessführung legt Richtlinien fest, nach denen Gerichte Klagen genauer prüfen sollen, die möglicherweise unredlich eingereicht wurden oder vor allem dazu dienen, Angeklagte unfair zu belasten, anstatt legitime Gerechtigkeit anzustreben.

In der Richtlinie wird betont, dass das Justizsystem nicht zu einem Instrument zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit oder zur gezielten Verfolgung von Personen werden dürfe, die im öffentlichen Interesse handeln. Gerichte werden aufgefordert, sorgfältig zu prüfen, ob Klagen dazu dienen sollen, Beklagte einzuschüchtern, unter Druck zu setzen oder unverhältnismäßige Belastungen zu verursachen.



Die Leitlinien nennen mehrere Warnsignale für missbräuchliche Klagepraktiken. Dazu gehören die Einreichung mehrerer Verfahren wegen desselben Vorfalls, Klagen in weit entfernten Gerichtsbezirken ohne sachlichen Grund oder die Nutzung juristischer Schritte, um Personen zu bestimmten Handlungen oder Unterlassungen zu drängen, um unzulässige Vorteile zu erlangen.

Besonders hervorgehoben werden außerdem Fälle gegen Menschen, die ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen oder sich in gutem Glauben zu Themen von öffentlichem Interesse äußern. Dazu zählen Menschenrechte, Umweltschutz, Verbraucherrechte, Arbeitsrechte, Korruptionsbekämpfung sowie die Aufdeckung rechtswidrigen Verhaltens.

Nach Abschnitt 161/1 der thailändischen Strafprozessordnung können Gerichte Verfahren bereits bei der Einreichung abweisen, wenn Beweise eindeutig darauf hindeuten, dass die Klage in böser Absicht eingereicht wurde.


Gerichte dürfen zudem Justizbeamte beauftragen, bei der Beweiserhebung und Sachverhaltsprüfung zu unterstützen, um gründlichere und effizientere Verfahren sicherzustellen.

Die Empfehlung schützt darüber hinaus auch Kläger vor missbräuchlichem Verhalten von Beklagten. Gerichte erhalten die Möglichkeit, Taktiken zu stoppen, die lediglich darauf abzielen, Verfahren zu verzögern oder den Justizprozess zu behindern.

Die neuen Maßnahmen werden als wichtiger Schritt zur Stärkung der Transparenz der Justiz und zum Schutz gesellschaftlicher Beteiligung im demokratischen System Thailands angesehen. Gleichzeitig sollen die Rechte von Klägern, Beklagten und das öffentliche Interesse ausgewogen berücksichtigt werden.