Thailand verschärft Alkoholgesetz und verbietet Verkauf an betrunkene Kunden

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Thailand setzt strengere Vorschriften durch, die den Verkauf von Alkohol an sichtbar betrunkene Kunden nach dem überarbeiteten Alkoholkontrollgesetz verbieten.

PATTAYA, Thailand – Thailand hat die Durchsetzung seiner Alkoholkontrollgesetze verschärft und den Verkauf alkoholischer Getränke an Kunden mit deutlich erkennbaren Anzeichen von Trunkenheit ausdrücklich verboten.

Am 18. Dezember veröffentlichte der Craft Beer Association of Thailand eine vereinfachte Erklärung zum derzeit geltenden Alkoholgesetz und wies auf die wichtigsten rechtlichen Pflichten für Alkoholverkäufer im ganzen Land hin.



Nach den geltenden Vorschriften ist der Verkauf von Alkohol zwischen 11.00 Uhr und Mitternacht erlaubt. Untersagt ist der Verkauf jedoch an Personen unter 20 Jahren sowie an Kunden, die sichtbar alkoholisiert sind. Verkäufer sind berechtigt und verpflichtet, den Zustand eines Kunden zu beurteilen und den Verkauf bei Bedarf zu verweigern.

Das Verkaufsverbot an betrunkene Personen ist eine nun konsequent durchgesetzte Bestimmung des Alkoholkontrollgesetzes (Nr. 2) B.E. 2568 (2025). In Abschnitt 29 des Gesetzes heißt es, dass Verkäufer oder Betriebe, die gegen dieses Verbot verstoßen, unter Umständen gemeinsam haftbar gemacht werden können, wenn der alkoholisierte Kunde später Sachschäden verursacht oder Menschen verletzt oder tötet. In solchen Fällen drohen sowohl Schadenersatzforderungen als auch rechtliche Strafen.


Um Gesetzesverstöße zu vermeiden, riet der Verband den Einzelhändlern und Gastronomiebetrieben, ihre internen Kontrollen zu verstärken. Dazu zählen Schulungen für Mitarbeiter zu den gesetzlichen Vorgaben, eine klare Kommunikation mit den Kunden sowie eine sorgfältige Dokumentation, um einen verantwortungsvollen Alkoholverkauf nachweisen zu können. Ziel der Maßnahmen sei es, alkoholbedingte Schäden zu reduzieren und gleichzeitig Rechtssicherheit für Betriebe und Schutz für die Öffentlichkeit zu gewährleisten.