Thailand verhängt einjähriges Moratorium für Waffentragegenehmigungen nach Vorfällen im öffentlichen Raum

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Premierminister Anutin Charnvirakul kündigt die landesweite einjährige Aussetzung neuer Waffentragegenehmigungen an und weist das Innenministerium sowie das Department of Provincial Administration an, die Durchsetzung gemäß dem Firearms Act nach Veröffentlichung im Royal Gazette zu verschärfen.

PATTAYA, Thailand – Premierminister Anutin Charnvirakul hat landesweit eine einjährige Aussetzung neuer Genehmigungen zum Tragen von Schusswaffen angeordnet. Die Maßnahme folgt auf mehrere jüngste Gewaltvorfälle mit Waffen in öffentlichen Bereichen.

Nach der Anordnung dürfen Behörden für die Dauer von einem Jahr keine neuen Waffentragegenehmigungen ausstellen. Die Frist beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Royal Gazette. Die Richtlinie knüpft an eine bereits am 20. Dezember 2023 eingeführte Suspendierungspolitik an und verschärft die Kontrolle über das Mitführen von Schusswaffen außerhalb privater Wohnbereiche.



Das Innenministerium, vertreten durch das Department of Provincial Administration, hat zudem lokale Behörden angewiesen, die Prüfverfahren für Waffenerwerbsgenehmigungen deutlich zu verschärfen. Dazu gehören umfassende Hintergrundüberprüfungen gemäß dem Firearms Act. Antragsteller müssen künftig strenger auf ihre Qualifikation sowie mögliche Vorstrafen oder rechtswidriges Verhalten überprüft werden.

Gleichzeitig sollen Beamte die Aufsicht über lizenzierte Waffenbesitzer mit Besitzgenehmigungen intensivieren, um die fortlaufende Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Schusswaffen dürfen ausschließlich zum Schutz von Leben und Eigentum zu Hause aufbewahrt werden und dürfen ohne rechtmäßigen Grund nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.


Verstöße können mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, Geldstrafen von bis zu 10.000 Baht oder beiden Strafen geahndet werden.

Unter Berufung auf die Befugnisse nach den Paragraphen 6 und 57 des Firearms Act von 1947 erklärte die Regierung, die vorübergehende Aussetzung sei notwendig, um die öffentliche Ordnung zu wahren, das Risiko von Gewalttaten zu senken und das Vertrauen der Bevölkerung wieder zu stärken. (NNT)