Thailand führt neue Regeln ein, um Vermögen von Arbeitgebern bei ausstehenden Beiträgen zum Arbeitnehmerfonds zu pfänden

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Lalida Prertwiwattana, stellvertretende Regierungssprecherin, stellt neue Vorschriften des thailändischen Arbeitsministeriums vor. Diese erlauben es Behörden, Vermögenswerte von Arbeitgebern zu pfänden und zu versteigern, wenn verpflichtende Beiträge zum Employee Welfare Fund nicht gezahlt werden.

PATTAYA, Thailand – Thailand hat neue Vorschriften eingeführt, die es den Behörden ermöglichen, Vermögenswerte von Arbeitgebern zu pfänden und zu versteigern, wenn diese ihre verpflichtenden Beiträge zum Arbeitnehmer-Wohlfahrtsfonds nicht zahlen.

Lalida Prertwiwattana, stellvertretende Regierungssprecherin, erklärte, dass das thailändische Arbeitsministerium eine neue Verordnung zur Beschlagnahme, Sicherstellung und Versteigerung von Vermögenswerten gemäß dem Labour Protection Act B.E. 2541 erlassen hat.

Die Regelung wurde am 6. März 2026 im Royal Gazette of Thailand veröffentlicht und tritt 90 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.



Mit den neuen Bestimmungen sollen die Verfahren klarer geregelt und effizienter gestaltet werden, wenn Behörden gegen Arbeitgeber vorgehen, die erforderliche Zahlungen an den Employee Welfare Fund nicht leisten, unvollständige Beiträge abführen oder ausstehende Zahlungen nicht begleichen.

Die Verordnung gilt auch für Fälle, in denen der Wohlfahrtsfonds bereits Entschädigungen an Arbeitnehmer ausgezahlt hat und die entsprechenden Beträge anschließend von den verantwortlichen Arbeitgebern zurückfordern muss.

Laut Lalida legen die neuen Vorschriften klare Durchsetzungsverfahren fest. Dazu gehören unter anderem Verwarnungen, Ermittlungen zu Vermögenswerten, Anordnungen zur Pfändung oder Einfrierung von Vermögen, die Versteigerung von beschlagnahmten Vermögenswerten sowie die Übertragung der Erlöse zur Begleichung von Schulden gegenüber dem Arbeitnehmer-Wohlfahrtsfonds.

Die Verfahren wurden so gestaltet, dass sie mit den zivilprozessualen Bestimmungen und administrativen Vorschriften Thailands übereinstimmen.

Nach den neuen Regeln können Arbeitsinspektoren Informationen über Vermögenswerte bei verschiedenen Behörden anfordern. Dazu zählen Finanzinstitute, das Land Department, das Department of Land Transport, das Department of Intellectual Property sowie weitere staatliche Stellen, die Eigentumsdaten registrieren.

Die Verordnung definiert zudem klar, welche Arten von Vermögenswerten gepfändet oder eingefroren werden können. Dazu gehören bewegliches und unbewegliches Eigentum, Forderungen, Aktien, Wertpapiere, geistige Eigentumsrechte, Pacht- und Nutzungsrechte sowie andere Vermögenswerte mit finanziellem Wert.


Darüber hinaus enthält die Regelung Verfahren für Fälle, in denen Vermögenswerte sich in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen befinden, gemeinsam besessen werden oder von Dritten beansprucht werden.

Die Behörden betonen außerdem, dass die neuen Vorschriften Fairness gewährleisten sollen. Betroffene Personen oder Dritte, die Eigentumsrechte an beschlagnahmten Vermögenswerten geltend machen, können Einspruch einlegen. Sollte eine Prüfung ergeben, dass die Vermögenswerte nicht gepfändet werden dürfen, kann die Anordnung aufgehoben werden.


Zudem wurden klare Verfahren für die Versteigerung beschlagnahmter Vermögenswerte festgelegt. Dazu gehören öffentliche Bekanntmachungen, Fristen, Veranstaltungsorte, Kautionsbedingungen, Zahlungsmodalitäten sowie die Übertragung des Eigentums.

Offizielle Stellen erklärten, dass die neue Verordnung die Durchsetzung der Arbeitsschutzgesetze stärken und sicherstellen soll, dass Arbeitnehmer die ihnen gesetzlich zustehenden Entschädigungen und finanziellen Leistungen erhalten. (TNA)