
BANGKOK, Thailand – Ein thailändisches Gericht hat den ehemaligen Premierminister Thaksin Shinawatra vom Vorwurf der Majestätsbeleidigung freigesprochen, wie sein Anwalt am Freitag mitteilte.
Das Strafgericht entschied, dass die Beweisführung der Staatsanwaltschaft, die auf einem Interview Thaksins aus dem Jahr 2015 mit einem ausländischen Medium beruhte, nicht ausreiche, um eine Verurteilung nach Artikel 112 zu rechtfertigen.
Thaksins Anwalt Winyat Chartmontri erklärte gegenüber Journalisten, das Gericht habe festgestellt, dass die Anklage nicht nachweisen konnte, dass das als Beweismittel vorgelegte Videomaterial unverändert sei. Zudem sei in den Äußerungen Thaksins keine direkte Bezugnahme auf den Monarchen erkennbar gewesen. Der Angeklagte habe daher im Zweifel zu seinen Gunsten freigesprochen werden müssen.
Thaksin, der persönlich an der Verhandlung teilnahm, habe nach der Urteilsverkündung gelächelt, so sein Anwalt. Er bedankte sich bei Gericht und Verteidigungsteam und sagte dem Vernehmen nach: „Von nun an kann ich voll zum Nutzen der Nation beitragen.“
Winyat bestätigte außerdem, dass Thaksin nun offiziell als unschuldig gilt und sein Anwaltsteam mit dem Verfahren zur Aufhebung seines Reiseverbots beginnen werde.
Nach der Entscheidung versammelte sich eine kleine Gruppe von „Rothemden“-Anhängerinnen und -Anhängern vor dem Gerichtsgebäude, um Thaksin zu bejubeln. Aus Sicherheitsgründen ließ er jedoch die Autoscheiben nicht herab. (TNA)









