
BANGKOK, Thailand – In den vergangenen zwölf Monaten sind in Thailand mindestens 20.000 Ausländer wegen fehlender Arbeitserlaubnis festgenommen worden. Die überwiegende Mehrheit sind wirtschaftlich motivierte Migranten aus den Nachbarländern Myanmar, Kambodscha und Laos, die es versäumten, sich beim Arbeitsministerium im Rahmen bilateraler Abkommen zu registrieren. Meist handelt es sich um gering qualifizierte Arbeitskräfte, die entweder unbeachtet bleiben oder an die jeweilige Landesgrenze zurückgeführt werden.
Zunehmend geraten jedoch auch Touristen aus Großbritannien, Kontinentaleuropa, China, Russland und Indien ins Visier. Ohne Arbeitserlaubnis, die entweder vom Arbeitsministerium oder vom Board of Investment ausgestellt werden muss, wurden sie beim Unterrichten, Taxifahren, Anbieten von Schönheitsbehandlungen, Organisieren von Touren, Vermitteln von Unterkünften, Menschenhandel oder beim Betreiben von Clubs ertappt. Ein besonders kurioser Fall war ein Brite, dessen Papagei kommerziell darauf trainiert war, Passanten um Geldspenden zu bitten.
Natürlich gibt es Ausnahmen. Ausländische Diplomaten oder UN-Mitarbeiter sind vom umfassenden Alien Labour Act von 2008 befreit. Auch kooperative Tätigkeiten für die Behörden – wie freiwillige Polizeiarbeit oder Gerichtsdolmetschen – führten bislang nicht zu Problemen. Dennoch sollten alle Befreiten stets einen unterschriebenen Ausweis mitführen. Ausländische Investoren, Inhaber von „Smart Visa“ in Start-up-Unternehmen sowie Personen, die Aufgaben „zum Wohle des Königreichs“ erfüllen, können ebenfalls ausgenommen sein, sollten dies jedoch mit einem Fachanwalt für Einwanderungsrecht abklären.

Ein königliches Dekret von 2018 schuf zudem mehr Spielraum: Arbeit wurde weniger streng als „jede berufliche Tätigkeit, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber vorhanden ist oder nicht“ definiert. Konferenzen, Geschäftsbesprechungen, Sport- oder Kulturveranstaltungen erfordern seitdem keine gesonderte Arbeitserlaubnis. Mit Einführung der 60-Tage-Visumbefreiung im Juli 2024 wurde klargestellt, dass kurzfristige „Notfalleinsätze“ – etwa die Installation oder Reparatur von Maschinen oder auch die Anwerbung von Arbeitskräften im Ausland – genehmigungsfrei sind. Allerdings ist eine Meldung beim Arbeitsministerium oder eine Kabinettszustimmung grundsätzlich vorgeschrieben.
Auch das im Juli 2024 eingeführte „Destination Thailand Visa“ brachte Erleichterungen: Digitale Nomaden oder Fernarbeiter müssen keine Festnahme befürchten, solange ihre Tätigkeit keinerlei Einfluss auf die thailändische Wirtschaft hat. Testfälle gibt es bislang nicht, doch gelten Ausländer in der Regel als sicher, sofern Arbeitgeber, Einkommen und Kunden vollständig im Ausland ansässig sind.
Premierminister Anutin Charnvirakul erklärte kürzlich, die Prioritäten seiner Regierung in den ersten vier Monaten seien wirtschaftliche Erholung, Bekämpfung der Armut im Land sowie die Vorbereitung auf ein vereinbartes Verfassungsreferendum. Größere Änderungen im Arbeitsrecht für Ausländer seien daher vorerst nicht zu erwarten. Nach den für nächstes Jahr geplanten Wahlen dürfte jedoch mit umfassenden Reformen zu rechnen sein, darunter eine grundlegende Neufassung des Einwanderungsgesetzes von 1979. Dieses spiegelte noch die Nachwirkungen des Zusammenbruchs der pro-amerikanischen Regime in Indochina wider. Ein neues Gesetz, das heutige Technologien und die veränderte geopolitische Lage berücksichtigt, gilt als wahrscheinlich.









