
PATTAYA, Thailand – Das Department of Employment (DOE) gewährt Arbeitgebern, die noch Schwierigkeiten mit dem neuen e-WorkPermit-System haben, eine längere Übergangsfrist. Bis zum 28. Januar 2026 dürfen sie weiterhin Papieranträge einreichen, bevor das System vollständig digital umgestellt wird.
Laut Pichet Thongphan, Generaldirektor des DOE, habe die Behörde zahlreiche Rückmeldungen von Arbeitgebern erhalten, die beim Einreichen von Arbeitserlaubnissen für ausländische Arbeitskräfte über das am 3. Oktober 2025 gestartete e-WorkPermit-System auf Probleme gestoßen seien. Diese reichten von technischen Störungen bis hin zu mangelnder Vertrautheit mit der neuen Plattform.
Um den Übergang zu erleichtern, hat das DOE vorübergehende Maßnahmen bekannt gegeben:
- MOU-Arbeitsmigranten: Arbeitgeber, die ihre Anträge vor dem 13. Oktober 2025 beim örtlichen Arbeitsamt eingereicht haben, dürfen den Prozess im alten System abschließen und müssen nicht auf das e-WorkPermit-System umsteigen.
- Fachkräfte und Experten gemäß Abschnitt 60 (Abs. 2): Arbeitgeber, die vor dem 13. Oktober 2025 Anträge gestellt haben, dürfen ebenfalls das alte Verfahren bis zum Abschluss nutzen.
- Verlängerung von Arbeitserlaubnissen: Arbeitgeber, deren ausländische Mitarbeiter bis zum 13. Februar 2026 eine Verlängerung benötigen, können dies weiterhin über das bestehende System (doe.go.th) erledigen. Neue Verlängerungsanträge müssen jedoch über die neue Plattform (eworkpermit.doe.go.th) gestellt werden.
Arbeitgeber oder Betriebe, die technische Probleme mit dem e-WorkPermit-System haben, können Screenshots der Fehlermeldungen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen und die Anträge vorübergehend im alten Verfahren bei den Provinzialen Arbeitsämtern oder den Bangkok Employment Offices (Bereiche 1–10) einreichen, in denen sich ihre Betriebe befinden.
Diese Möglichkeit bleibt bis zum 28. Januar 2026 bestehen, um den Übergang zu erleichtern und mögliche Betriebsunterbrechungen durch das neue System zu minimieren. (NNT)









