
PATTAYA, Thailand – Das thailändische Handelsministerium hat klargestellt, dass der Vorschlag zur Herausnahme von neun Geschäftskategorien aus dem Anhang des Foreign Business Act B.E. 2542 (1999) darauf abzielt, doppelte Genehmigungsverfahren zu reduzieren und nicht, die betreffenden Branchen vollständig für ausländische Konkurrenz gegenüber thailändischen Unternehmen zu liberalisieren.
Poonpong Naiyanapakorn, Generaldirektor des Department of Business Development, erklärte, dass der Vorschlag dem Kabinett zur Prüfung vorgelegt wurde, da viele der betroffenen Geschäftsbereiche bereits durch spezielle Fachgesetze geregelt und von zuständigen Behörden überwacht würden.
Er erläuterte, dass die Maßnahme Investitionsverfahren vereinfachen und die Geschäftstätigkeit für ausländische Investoren, die legal in Thailand tätig sind, erleichtern solle, während die regulatorische Kontrolle weiterhin durch bestehende Behörden gewährleistet bleibe.
Die neun Geschäftskategorien sind in drei Gruppen unterteilt.
Die erste Gruppe umfasst Bereiche, die bereits durch spezifische Gesetze geregelt werden, darunter Telekommunikationsdienste, Treasury-Center-Geschäfte, besicherte Kreditgeschäfte, Derivatehandel sowie Agrartermingeschäfte.
Die zweite Gruppe betrifft Dienstleistungen, die ausschließlich innerhalb verbundener Unternehmensgruppen erbracht werden, darunter Verwaltungsdienste, Personalwesen, Informationstechnologie-Unterstützung und inländische Schuldgarantiedienste für Konzernunternehmen. Nach Angaben der Behörden stehen diese Tätigkeiten nicht in direktem Wettbewerb mit thailändischen Unternehmen.
Die dritte Gruppe umfasst weitere spezialisierte Tätigkeiten, darunter die Vermietung von Flächen für elektronische Finanzdienstleistungsgeräte oder Verkaufsautomaten innerhalb von Geschäftsräumen sowie Erdölbohrdienstleistungen, die ausschließlich Konzessionsinhabern angeboten werden.
Poonpong betonte, dass ausländische Investoren weiterhin Genehmigungen der zuständigen Aufsichtsbehörden gemäß den bestehenden Gesetzen einholen müssten. So würden Telekommunikationsunternehmen weiterhin von der National Broadcasting and Telecommunications Commission überwacht, Treasury-Center von der Bank of Thailand, Wertpapier- und Terminmarktgeschäfte von der Securities and Exchange Commission und Erdölbohrungen vom Energieministerium.
„Der Vorschlag beseitigt lediglich die Notwendigkeit einer doppelten Genehmigung durch das Handelsministerium“, sagte er. Gleichzeitig bekräftigte er, dass das Ministerium weiterhin jene Branchen schützen werde, in denen thailändische Unternehmen noch nicht ausreichend international wettbewerbsfähig seien. Zudem werde konsequent gegen illegale Nominee-Beteiligungsmodelle mit thailändischen Staatsangehörigen vorgegangen. (TNA)













