Thailand eröffnet 15-tägige Amnestie für undokumentierte Arbeitsmigranten

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Arbeitgeber können Arbeitsmigranten vom 15. bis 29. Oktober 2025 online registrieren, um eine einjährige Arbeitserlaubnis zu erhalten. Sie müssen zudem Gesundheitschecks, Versicherungen und biometrische Datenerfassung sicherstellen.

PATTAYA, Thailand – Arbeitsministerin Treenuch Thienthong gab bekannt, dass Thailand gemäß dem Kabinettsbeschluss vom 19. August 2025 eine 15-tägige Amnestie für undokumentierte Arbeitsmigranten aus Kambodscha, der Demokratischen Volksrepublik Laos, Myanmar und Vietnam einführt. Diese betrifft Personen, die bereits in Thailand beschäftigt sind, jedoch keinen legalen Status besitzen. Sie erhalten die Möglichkeit, sich online zu registrieren und für ein Jahr legal im Land zu bleiben und zu arbeiten.

Von dieser Maßnahme sollen schätzungsweise 500.000 bis 700.000 Arbeitsmigranten profitieren, darunter auch solche, deren Arbeitserlaubnisse abgelaufen sind oder die die Frist zur Verlängerung versäumt haben. Ziel ist es, den Arbeitskräftemangel zu lindern und gleichzeitig zur öffentlichen Sicherheit und Gesundheit beizutragen.


Pichet Thongpan, Generaldirektor des Arbeitsamtes, erläuterte das Registrierungsverfahren für Arbeitgeber:

  1. Arbeitgeberregistrierung: Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten vom bis 29. Oktober 2025 über die Website eworkpermit.doe.go.th anmelden und die entsprechenden Gebühren entrichten. Der Dienst ist rund um die Uhr, auch an Feiertagen, verfügbar. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten sie eine vorläufige Bestätigung, die bis 28. Dezember 2025 gültig ist.
  2. Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Arbeitskräfte eine ärztliche Untersuchung, eine Krankenversicherung sowie eine biometrische Registrierung bei der Einwanderungsbehörde durchführen. Kambodschanische Arbeitskräfte müssen sich zudem alle 60 Tage bei der Einwanderungsbehörde melden.
  3. Erteilung der Arbeitserlaubnis: Nach Abschluss aller Schritte stellt das Arbeitsamt eine einjährige Arbeitserlaubnis aus, gültig bis Oktober 2026.
  4. Erfassung persönlicher Daten: Während des einjährigen Zeitraums müssen Arbeitsmigranten ihre persönlichen Daten registrieren oder aktualisieren und eine Ausländer-Identifikationskarte beim Amt für Provinzverwaltung beantragen.



Die Amnestie endet automatisch, sobald der Arbeitsmigrant Thailand verlässt, es sei denn, er hat einen Reisepass oder ein Ersatzdokument erhalten und bei der Einwanderungsbehörde ein Visum beantragt.

Die Registrierung erfolgt ausschließlich online über eworkpermit.doe.go.th.
(PRD)