Neue Luftfahrtverordnung in Thailand: Bessere Unterstützung für Passagiere mit besonderen Bedürfnissen ab 30. Mai

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Neue Regeln sollen die Zugänglichkeit im Luftverkehr für Passagiere mit Unterstützungsbedarf verbessern. Air Chief Marshal Manat betont, dass die Verordnung Nr. 90 internationale Standards erfüllt und gleichberechtigten Zugang zum Flugverkehr garantiert.

PATTAYA, Thailand – Die thailändische Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) hat eine neue Verordnung erlassen, die den Zugang zum Flugverkehr für Passagiere mit besonderen Bedürfnissen erheblich verbessern soll. Die Verordnung Nr. 90, die am 30. Mai 2025 in Kraft tritt, verpflichtet Fluggesellschaften und Flughäfen, im Voraus geeignete Einrichtungen und Dienstleistungen bereitzustellen.

Air Chief Marshal Manat Chavanaprayoon, Generaldirektor der CAAT, erklärte, dass diese Maßnahme auf internationalen Standards basiert, insbesondere auf Anhang 9 der Chicagoer Konvention von 1944. Ziel sei es, allen Fluggästen – ob mit eingeschränkter Mobilität, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, Kommunikationsproblemen, temporären Verletzungen oder altersbedingten Einschränkungen – einen gleichberechtigten Zugang zu Flugreisen zu ermöglichen.



Frühzeitige Anmeldung notwendig
Um eine reibungslose Koordination sicherzustellen, müssen Passagiere mit besonderen Bedürfnissen ihre Anforderungen rechtzeitig bei der jeweiligen Fluggesellschaft anmelden. Dazu zählen unter anderem:

  • Hilfsmittel für das Ein- und Aussteigen (z. B. mobile Lifte),
  • Rollstühle am Flughafen oder an Bord (je nach Flugzeugtyp),
  • Unterstützung beim Gepäcktransport.

Der genaue Ablauf und die Vorlaufzeit können je nach Airline variieren.


Besondere Regelungen und Sicherheitsauflagen
Einige Dienstleistungen unterliegen bestimmten Sicherheitsbedingungen:

  • Elektrische Mobilitätshilfen wie E-Rollstühle dürfen nur mit zugelassenem Batterietyp und innerhalb bestimmter Kapazitätsgrenzen transportiert werden.
  • Blindenhunde dürfen nur mit Zustimmung der Fluggesellschaft mitgeführt werden und dürfen keine hygienischen oder sicherheitsrelevanten Risiken darstellen.
  • Sitzplatzzuweisungen müssen den Sicherheitsvorgaben entsprechen.
  • Reisende, die sich im Notfall nicht selbst helfen können (z. B. beim Anlegen des Sicherheitsgurts, Verwenden der Sauerstoffmaske oder Erreichen eines Notausgangs), müssen in Begleitung einer geeigneten Assistenzperson reisen.



Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen können je nach individuellem Gesundheitszustand erforderlich sein. Die CAAT empfiehlt allen betroffenen Fluggästen dringend, sich rechtzeitig bei ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen zu informieren, um Komplikationen beim Reiseantritt zu vermeiden.

Diese neue Regelung markiert einen wichtigen Schritt in Richtung inklusiver Luftfahrt in Thailand – sowohl im Inland als auch im internationalen Reiseverkehr.