Thailändische Einwanderungsbehörde erinnert an die 24-Stunden-Meldepflicht für ausländische Bewohner

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Beamte der Einwanderungsbehörde von Rayong kontrollieren eine Unterkunft, nachdem festgestellt wurde, dass ausländische Bewohner nicht ordnungsgemäß gemeldet worden waren. Die Behörden erinnern Vermieter und Eigentümer in Pattaya an die landesweit geltende 24-Stunden-Meldepflicht.

PATTAYA, Thailand – Eine aktuelle Maßnahme der Einwanderungsbehörde in Rayong hat erneut auf eine landesweit geltende Vorschrift hingewiesen, die auch für Pattaya gilt, wo das ganze Jahr über Tausende ausländische Touristen, Langzeitaufenthalter und Mieter leben.

Hausbesitzer, Vermieter, Immobilienverwalter sowie Betreiber von Hotels und anderen Unterkünften in ganz Thailand sind nach § 38 des Immigration Act B.E. 2522 (1979) verpflichtet, den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft bei der Einwanderungsbehörde zu melden.

Der Hinweis folgt auf eine Kontrolle der Einwanderungsbehörde von Rayong am 10. Juli in einem Wohnhaus im Unterbezirk Thap Ma im Bezirk Mueang Rayong, in dem sich ausländische Staatsangehörige aufhielten.



Die Aktion erfolgte unter der Leitung von Polizeioberst Komwut Chongboonwattana, dem Leiter der Einwanderungsbehörde von Rayong. Die Ermittler überprüften, ob die ausländischen Bewohner ordnungsgemäß registriert worden waren.

Dabei fanden die Beamten zwei Ausländer mit gültigen Ausweisdokumenten und legalem Aufenthaltsstatus in Thailand. Allerdings stellten sie fest, dass ein 43-jähriger thailändischer Mann, der für die Verwaltung und Vermietung der Unterkunft verantwortlich war, den gesetzlich vorgeschriebenen Wohnsitznachweis nicht eingereicht hatte.

Der Mann räumte ein, für die Unterkunft verantwortlich zu sein, die erforderliche Meldung jedoch versäumt zu haben. Er wurde zur weiteren rechtlichen Bearbeitung sowie zur Verhängung eines Bußgeldes zur Einwanderungsbehörde von Rayong gebracht.

Obwohl die Kontrolle in Rayong stattfand, betonten die Behörden, dass dieselben Meldevorschriften landesweit gelten – einschließlich Pattaya und der Provinz Chonburi, wo zahlreiche internationale Besucher, Langzeitresidenten und ausländische Arbeitskräfte leben.

Eigentümer von Immobilien, Vermieter und Betreiber von Unterkünften in Pattaya werden daher daran erinnert, dass eine unterlassene Meldung ausländischer Bewohner innerhalb der vorgeschriebenen 24 Stunden rechtliche Konsequenzen und Geldstrafen nach sich ziehen kann.

Nach Angaben der Einwanderungsbehörde dient das Meldesystem dazu, aktuelle Daten über ausländische Einwohner zu führen, die öffentliche Sicherheit zu unterstützen und die Einhaltung der thailändischen Einwanderungsvorschriften sicherzustellen.