Thailand verschärft Alkoholregeln – Trink- und Verkaufsverbote in acht öffentlichen Bereichen ab sofort in Kraft

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Die thailändische Royal Gazette hat strengere Maßnahmen zur Alkoholkontrolle angekündigt und den Verkauf sowie Konsum alkoholischer Getränke in acht Arten öffentlicher Bereiche landesweit verboten. Die neuen Regeln gelten mit sofortiger Wirkung.

PATTAYA, Thailand – Die thailändische Royal Gazette hat aktualisierte Vorschriften im Rahmen des thailändischen Alkoholkontrollgesetzes veröffentlicht. Die neuen Regelungen sehen strengere Beschränkungen für den Verkauf und Konsum alkoholischer Getränke in acht Arten öffentlicher Bereiche vor und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die neue Bekanntmachung überarbeitet und erweitert frühere Vorschriften aus dem Jahr 2008. Ziel ist es, die Durchsetzung der Regeln zu modernisieren und landesweit klarere Definitionen verbotener Bereiche zu schaffen.


Nach den aktualisierten Vorschriften sind Verkauf und Konsum alkoholischer Getränke nun an folgenden Orten verboten:

  1. Auf Straßen, in Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen sowie in sämtlichen fahrenden Transportmitteln.
  2. An Bahnhöfen und in Zügen, mit begrenzten Ausnahmen für bestimmte ausgewiesene Innenbereiche, darunter einzelne klimatisierte Zonen im Bahnhof Bangkok.
  3. An öffentlichen Passagierpiers und auf Linien-Passagierbooten.
  4. An allen öffentlichen Busbahnhöfen landesweit.
  5. Auf Fabrikgeländen, mit Ausnahme lizenzierter Alkoholproduktionsstätten, in denen Verkostungen Teil des Herstellungsprozesses sind.
  6. Auf Grundstücken staatlicher Behörden oder Staatsunternehmen, ausgenommen ausgewiesene Wohnbereiche, Clubs oder Veranstaltungsflächen für Zeremonien.
  7. In öffentlichen Parks, die von staatlichen Behörden oder Staatsunternehmen betrieben werden.
  8. In Einrichtungen staatlicher Unternehmen oder anderen Bereichen unter Kontrolle staatlicher Behörden.

Die Behörden erklärten, die Überarbeitung solle die öffentliche Ordnung verbessern, die Sicherheit an Verkehrsknotenpunkten erhöhen und die Durchsetzung an aktuelle gesellschaftliche Bedingungen anpassen.

Die Bekanntmachung trat am 12. Mai mit sofortiger Wirkung in Kraft. Zuständige Behörden wurden angewiesen, die neuen Beschränkungen landesweit durchzusetzen.