Die Illusion der 51/49-Regel und das Risiko lokaler Strohmann-Strukturen im Visier der Regulierung

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Das 51/49-Gesellschaftermodell wird häufig als Standardlösung für ausländische Investoren dargestellt, steht jedoch zunehmend unter regulatorischer Beobachtung, insbesondere bei Verdacht auf Strohmänner-Strukturen.

PATTAYA, Thailand – Aus Sicht eines Fachanwalts für Finanz- und Steuerrecht hat sich über Jahre ein wiederkehrendes Muster unter ausländischen Investoren etabliert, die nach Beratung durch lokale Kanzleien und Beratungsfirmen in Thailand häufig Unternehmensstrukturen im Verhältnis 51/49 Prozent wählen, wobei thailändische Staatsangehörige als Mehrheitsgesellschafter eingesetzt werden.

Dieses Modell basiert laut Experten häufig auf der Annahme, dass lokale Anteilseigner lediglich passive Rollen einnehmen und sich nicht in die operative Führung des Unternehmens einmischen. Diese Vorstellung werde oft mit der Einschätzung verbunden, thailändische Partner seien konfliktscheu und würden keine aktive Kontrolle ausüben.



Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass diese Annahme ein grundlegendes Missverständnis sowohl rechtlicher Rahmenbedingungen als auch des Verhaltens unter behördlichem Druck darstellt. Bei steuerlichen Prüfungen oder Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Foreign Business Act geraten zunächst die lokalen Anteilseigner in den Fokus der Behörden.

Unter behördlichem Druck, etwa durch Vorladungen oder strafrechtliche Konsequenzen, würden diese Personen in der Regel ihre tatsächliche Rolle offenlegen und erklären, dass sie keine Kapitalbeteiligung oder operative Kontrolle ausgeübt hätten. Dies könne dazu führen, dass Unternehmensstrukturen als sogenannte Nominee-Konstruktionen eingestuft werden.

In der Praxis, so der Experte, stelle der lokale Anteilseigner keinen Schutzschild dar, sondern häufig das schwächste Glied der gesamten Struktur. Sobald eine fehlende wirtschaftliche Beteiligung festgestellt werde, drohten schwerwiegende Konsequenzen wie die Aberkennung der Unternehmensregistrierung, Vermögenssperren und strafrechtliche Verfolgung.

Die derzeitigen regulatorischen Systeme seien zudem deutlich stärker vernetzt als in der Vergangenheit, wodurch frühere Beratungsmodelle zunehmend als rechtliches Risiko betrachtet würden. Die Zeiten, in denen stille lokale Beteiligte als stabile rechtliche Absicherung dienten, seien weitgehend vorbei.

Zur Risikominimierung werden drei grundlegende Anpassungswege genannt: Erstens eine transparente und nachweisbare Kapitalstruktur mit echter wirtschaftlicher Beteiligung thailändischer Anteilseigner. Zweitens die Beantragung einer Foreign Business License oder einer Investitionsförderung durch das Board of Investment zur legalen 100-Prozent-Auslandsstruktur. Drittens die Nutzung internationaler Abkommen, sofern anwendbar.

Eine klare, dokumentierte und gesetzeskonforme Strukturierung gelte heute als entscheidend, um langfristige rechtliche Risiken zu vermeiden und Vermögenswerte zu schützen.