Analyse der Politik hinter dem Vorgehen gegen 140 graue Buchhaltungsfirmen und Nominee-Strukturen in Thailand

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Ein Rechtsexperte sieht in Thailands Vorgehen gegen 140 graue Buchhaltungsfirmen und Einzelpersonen sowie in der landesweiten Kampagne gegen Nominee-Unternehmensstrukturen unter Beteiligung von 23 staatlichen Behörden einen deutlichen Wandel von indirekter Steuerüberwachung hin zu umfassenden Maßnahmen gegen ausländische Kontroll- und Stellvertretermodelle.

PATTAYA, Thailand – Nach Ansicht des Steueranwalts Victor Wong (Peerasan Wongsri) zeigt das jüngste Vorgehen der thailändischen Behörden gegen 140 sogenannte graue Buchhaltungsfirmen und Einzelpersonen sowie die landesweite Bekämpfung von Nominee-Unternehmensstrukturen deutlich, dass der Staat seine Strategie grundlegend verändert hat. An die Stelle einer indirekten steuerlichen Überwachung tritt zunehmend ein umfassender Ansatz zur Kontrolle von Unternehmensstrukturen und ausländischen Stellvertreterkonstruktionen.

Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen neue regulatorische Kriterien, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind. Danach müssen thailändische Staatsangehörige, die gemeinsam mit ausländischen Investoren Anteile an Unternehmen erwerben, durch aufeinanderfolgende Kontoauszüge der letzten drei Monate ihre tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Diese Regelung soll verhindern, dass thailändische Personen lediglich als formelle Anteilseigner für ausländische Investoren auftreten.



Nach Angaben der Behörden hat diese Maßnahme bereits zu einem Rückgang risikobehafteter Nominee-Gesellschaften um rund 65 Prozent geführt.

Im Rahmen gezielter Untersuchungen in 34 strategischen Gebieten innerhalb von elf bedeutenden Wirtschafts- und Tourismusprovinzen wurden die Geschäftsbücher und Finanzberichte von 3.294 Unternehmen mit erhöhtem Risikoprofil überprüft. Darüber hinaus wurden Daten zu verdächtigen Eigentumsstrukturen und Verhaltensmustern in mehr als 14.000 Fällen an verschiedene Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden weitergeleitet.

Dazu gehörten 14.800 Fälle für steuerliche Prüfungen durch die Steuerbehörde, 7.394 Fälle zur Überprüfung von Eigentumstiteln durch das Grundbuchamt, 534 Fälle zur Vermögensverfolgung durch die Anti-Geldwäsche-Behörde sowie 2.236 Fälle für strafrechtliche Ermittlungen durch die Sonderermittlungsbehörde.


Diese Zahlen verdeutlichen nach Einschätzung von Wong, dass die Nutzung grauer Buchhaltungsfirmen oder fragwürdiger Rechtsberater zur Konstruktion von Stellvertretergesellschaften nach dem klassischen 51:49-Modell zunehmend an Wirksamkeit verliert. Gleiches gilt für die Manipulation von Gesellschaftsverträgen, die ausländischen Direktoren faktisch die Kontrolle über Unternehmen verschaffen, obwohl thailändische Anteilseigner formal die Mehrheit halten.

Aus rechtlicher und steuerlicher Sicht sei die aktuelle Säuberungsaktion ein deutliches Signal an ausländische Investoren und einheimische Unternehmer. Geschäftsmodelle, die auf professionellen Nominees oder zweifelhaften Buchhaltungspraktiken basieren, seien mit erheblichen Risiken verbunden. Neben Verstößen gegen das Foreign Business Act drohten auch strafrechtliche Konsequenzen sowie mögliche Vermögenseinziehungen im Rahmen der Geldwäschegesetzgebung.



Für Investoren bedeute dies einen grundlegenden Strategiewechsel. Statt nach rechtlichen Grauzonen zu suchen, sei die Schaffung transparenter und gesetzeskonformer Unternehmensstrukturen entscheidend. Dies könne unter anderem durch den Erwerb einer Foreign Business License, die Inanspruchnahme von Förderungen des Board of Investment (BOI) oder die Nutzung bestehender bilateraler Abkommen erfolgen.

Wong betont, dass eine frühzeitige Planung und die Zusammenarbeit mit qualifizierten Rechts- und Steuerberatern weiterhin die wirksamsten Instrumente seien, um ausländisches Kapital zu schützen, Unternehmenswerte zu sichern und langfristigen geschäftlichen Erfolg in Thailand zu gewährleisten.