Neue thailändische Steuer- und Finanzkontrollvorschriften: Worauf Expats jetzt achten müssen

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Expats in Thailand sehen sich mit einem veränderten Finanzumfeld konfrontiert, da strengere Steuervorschriften und erweiterte Transparenzanforderungen die Kontrolle über Auslandseinkünfte und grenzüberschreitende Vermögenswerte deutlich verschärfen.

PATTAYA, Thailand – Ausländische Einwohner in Thailand konnten ihre grenzüberschreitenden Vermögenswerte und Einkünfte über viele Jahre hinweg vergleichsweise eigenständig verwalten. Durch verschärfte gesetzliche Vorschriften und moderne Finanzüberwachungssysteme hat sich das regulatorische Umfeld jedoch grundlegend verändert.

Die wichtigste Herausforderung für viele Expats betrifft die Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland. Diese Regelung gilt unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Visumskategorie. Maßgeblich ist ausschließlich der steuerliche Wohnsitzstatus in Thailand. Wer sich innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 180 Tage im Königreich aufhält, gilt in der Regel als thailändischer Steuerresident.



Nach den überarbeiteten Vorschriften der thailändischen Steuerbehörde können im Ausland erzielte Einkünfte, die während eines Jahres nach Thailand überwiesen werden, in dem die betreffende Person Steuerresident ist, mit progressiven Einkommensteuersätzen von bis zu 35 Prozent besteuert werden. Dazu zählen unter anderem Gehälter, Löhne, bestimmte Rentenzahlungen, Dividenden sowie Kapitalgewinne aus ausländischen Investitionen.

Damit verliert die bisher häufig praktizierte Strategie, Einkünfte über längere Zeit auf Auslandskonten zu belassen und erst später nach Thailand zu transferieren, weitgehend ihre steuerliche Wirksamkeit.

Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn Steuerpflichtige durch nachvollziehbare Unterlagen nachweisen können, dass die überwiesenen Gelder bereits vor dem 1. Januar 2024 angespart wurden oder aus einem Zeitraum stammen, in dem sie noch keine Steuerresidenten Thailands waren. Zudem müssen gegebenenfalls bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Thailand und dem Herkunftsland berücksichtigt werden.

Devisenkontrollen und Immobilienkäufe
Sobald Geldmittel in das thailändische Bankensystem gelangen, unterliegen sie den Devisenkontrollvorschriften der Bank von Thailand. Dies spielt insbesondere beim Erwerb von Eigentumswohnungen im Rahmen der Ausländerquote eine wichtige Rolle, da das Kaufkapital nach thailändischem Recht aus dem Ausland stammen muss.

Bei Überweisungen ab einem Gegenwert von 50.000 US-Dollar stellen Geschäftsbanken in der Regel ein sogenanntes Foreign Exchange Transaction (FET)-Formular aus. Dabei müssen Name des Absenders, Empfängers und der Verwendungszweck exakt mit den Angaben im Kaufvertrag übereinstimmen.



Bei niedrigeren Beträgen wird ein FET-Dokument meist nicht automatisch ausgestellt. In solchen Fällen sollten Expats eine offizielle Bestätigung ihrer Bank anfordern, um die Transaktion gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen zu können.

Ebenso wichtig ist die lückenlose Dokumentation sämtlicher Geldeingänge. Beim späteren Verkauf von Vermögenswerten und der Rücküberweisung von Erlösen ins Ausland verlangen Banken häufig Nachweise darüber, dass die ursprünglichen Mittel rechtmäßig aus dem Ausland nach Thailand eingeführt wurden.

CRS, automatischer Informationsaustausch und finanzielle Transparenz
Diese Regelungen sind Teil eines umfassenderen internationalen Systems, das durch Thailands Teilnahme am automatischen Informationsaustausch (AEOI) nach dem Common Reporting Standard (CRS) geschaffen wurde.

Finanzinstitute in mehr als 100 teilnehmenden Staaten melden Kontostände, Zinserträge, Dividenden und weitere Finanzinformationen von Personen mit ausländischem Steuerwohnsitz an die zuständigen Steuerbehörden. Diese Daten werden jährlich ausgetauscht, auch mit der thailändischen Steuerbehörde.

Gleichzeitig sind thailändische Banken verpflichtet, den steuerlichen Wohnsitz ihrer Kunden zu ermitteln. Die Behörden können CRS-Daten anschließend mit Bankunterlagen, Überweisungsaktivitäten und Einreiseinformationen vergleichen.



Wer beispielsweise erhebliche Vermögenswerte im Ausland hält, mehr als 180 Tage pro Jahr in Thailand verbringt, regelmäßig Geld ins Land überweist, aber keine steuerpflichtigen Einkünfte erklärt, kann Gegenstand einer Steuerprüfung werden.

Versuche, Meldepflichten durch die Aufteilung größerer Überweisungen in kleinere Beträge zu umgehen, können zusätzliche Aufmerksamkeit auslösen. Solche Transaktionsmuster werden häufig von automatisierten Überwachungssystemen erkannt und können im Rahmen von Geldwäschevorschriften genauer untersucht werden.

Praktische Compliance-Strategien
Aus rechtlicher und steuerlicher Sicht lassen sich viele Risiken durch vorausschauende Compliance-Maßnahmen minimieren. Die Verschleierung von Geldflüssen oder künstliche Aufteilung von Transaktionen erhöht in der Regel das regulatorische Risiko.

Besonders wichtig sind dabei zwei Grundprinzipien.

Erstens sollten Steuerpflichtige umfassende Nachweise über die Herkunft ihrer Vermögenswerte aufbewahren. Dazu gehören Dokumente, die belegen, dass die Gelder bereits vor Einführung der neuen Vorschriften angespart wurden oder im Ursprungsland bereits versteuert worden sind.

Zweitens sollten Überweisungsanweisungen präzise formuliert werden. Der angegebene Verwendungszweck muss mit der tatsächlichen Transaktion in Thailand sowie den zugrunde liegenden Verträgen übereinstimmen. Dadurch lassen sich Verzögerungen bei Genehmigungen oder Bescheinigungen vermeiden.

Die verschärfte Kontrolle ist letztlich nicht als Abschreckung für ausländische Investoren gedacht, sondern als Anpassung Thailands an internationale Standards der Transparenz und Steuerkonformität. Für Expats und ausländische Investoren bleibt eine frühzeitige Prüfung ihrer Steuerstruktur, ihres Aufenthaltsstatus sowie möglicher Doppelbesteuerungsabkommen gemeinsam mit qualifizierten Rechts- und Steuerberatern der beste Weg, Vermögen zu schützen und regulatorische Risiken zu minimieren.