Thailand behält bilaterale visafreie Einreisen für ausgewählte Länder bei

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Thailands neues Visasystem ersetzt die bisherige Regelung, bestehende Aufenthalte bleiben gültig.

PATTAYA, Thailand – Die thailändische Tourismusbehörde Tourism Authority of Thailand (TAT) teilte mit, dass das thailändische Kabinett die Überarbeitung des seit Juli 2024 geltenden Programms zur 60-tägigen Visumbefreiung genehmigt hat. Die neuen Einreisebestimmungen treten 15 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Königlichen Amtsblatt in Kraft. Bis dahin bleiben die derzeitigen Regelungen unverändert bestehen. Nach Inkrafttreten der Änderungen gelten für die bislang unter das 60-Tage-Programm fallenden Staaten wieder die Einreisebedingungen, die vor Einführung des Programms gültig waren.



Im überarbeiteten System wird jedes Land oder Territorium nur noch einer einzigen Kategorie der Visumbefreiung zugeordnet. Staatsangehörige aus 54 Ländern und Territorien erhalten künftig eine 30-tägige Visumbefreiung, während Staatsangehörige aus drei Ländern oder Territorien nur noch für 15 Tage visumfrei einreisen dürfen.

Separate bilaterale Abkommen bleiben weiterhin bestehen und ermöglichen je nach Vereinbarung Aufenthalte von 14, 30 oder 90 Tagen ohne Visum. Das „Visa on Arrival“-Programm bleibt weiterhin für Staatsangehörige aus vier Ländern oder Territorien verfügbar.

Der Visa-Politikausschuss unter Vorsitz des stellvertretenden Premierministers und Außenministers wird die Visaregelungen künftig für jedes Land einzeln überprüfen und dabei Sicherheits- sowie Wirtschaftsaspekte berücksichtigen. Ausländische Staatsangehörige, die sich bereits in Thailand befinden oder noch vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen einreisen, dürfen bis zum Ablauf ihres aktuell genehmigten Aufenthalts im Land bleiben.

Besucher werden aufgefordert, die offiziellen Mitteilungen des Außenministeriums sowie der Königlich Thailändischen Botschaften und Konsulate in ihrem Wohnsitzland aufmerksam zu verfolgen, um aktuelle Informationen zu den jeweiligen Einreisebestimmungen zu erhalten. Die TAT kündigte an, nach der offiziellen Veröffentlichung im Königlichen Amtsblatt weitere Einzelheiten bekanntzugeben.