Bank of Thailand deckelt Online-Goldhandel auf 50 Millionen Baht

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Ms. Pimphan Charoenkwan, stellvertretende Gouverneurin für Finanzmärkte bei der Bank of Thailand, erläutert Medienvertretern neue Vorschriften für den Goldhandel auf Online-Plattformen, die auf mehr Transparenz und eine geringere Volatilität des thailändischen Baht abzielen.

PATTAYA, Thailand – Die Bank of Thailand (BoT) hat eine verschärfte Aufsicht über den Goldhandel auf Online-Plattformen angekündigt und eine Obergrenze von höchstens 50 Millionen Baht pro Seite, pro Person und pro Plattform für Transaktionen eingeführt, die in thailändischem Baht abgewickelt werden. Zudem werden Nettoabrechnungen und Leerverkäufe untersagt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Transparenz zu erhöhen und die Volatilität des Baht zu reduzieren. Die neuen Regeln treten am 1. März 2026 in Kraft.

Ms. Pimphan Charoenkwan, stellvertretende Gouverneurin für Finanzmärkte bei der Bank of Thailand, erklärte, dass die Handelsvolumina bei Gold in den vergangenen Jahren weiter gestiegen seien. In bestimmten Phasen hätten insbesondere großvolumige Transaktionen spürbare Auswirkungen auf den Wechselkurs gehabt. Der neue Regulierungsrahmen solle die Aufsicht stärken und sicherstellen, dass Goldhandelsgeschäfte nach klareren und einheitlicheren Standards erfolgen.



Die Begrenzung auf 50 Millionen Baht gilt ausschließlich für Online-Plattformen, auf denen in thailändischem Baht abgerechnet wird. Nicht betroffen sind Transaktionen in US-Dollar, Geschäfte über traditionelle Goldläden, Goldsparprogramme ohne Weiterverkaufsmöglichkeit sowie der Handel an der Thailand Futures Exchange (TFEX). Anleger, die zum Stichtag 30. Januar 2026 bereits Goldbestände im Wert von mehr als 50 Millionen Baht hielten, dürfen diese ohne zeitliche Einschränkung veräußern.

Zusätzliche Auflagen gelten künftig für den Online-Goldhandel sowohl in Baht als auch in US-Dollar. Dazu zählen das Verbot der Nutzung von Bankkonten Dritter für Zahlungen, die Pflicht zur vollständigen und elektronischen Abwicklung aller Transaktionen, das Verbot von Nettoabrechnungen sowie die verpflichtende physische Lieferung des Goldes an den Käufer. Verkäufer müssen zudem bereits vollständig bezahltes Gold auf der jeweiligen Plattform besitzen, bevor sie einen Verkauf tätigen dürfen.


Die Bank of Thailand betonte, dass sich die Maßnahmen ausschließlich an Privatanleger richten. Goldhändler, Goldunternehmen und Hersteller, die Gold als Produktionsfaktor nutzen, sind nicht betroffen. Für die meisten privaten Investoren ergeben sich daher keine Einschränkungen, da Transaktionen unterhalb von 50 Millionen Baht unverändert möglich bleiben. Die Notenbank fügte hinzu, dass mehrere der neuen Vorgaben bei einigen Goldunternehmen bereits gängige Praxis seien.

Darüber hinaus werden Goldläden verpflichtet, einzelne Transaktionen mit einem Volumen von mehr als 20 Millionen Baht separat an die Bank of Thailand zu melden.


Im Hinblick auf eine mögliche Einführung einer Goldhandelssteuer erklärte die Zentralbank, zunächst die Wirksamkeit der aktuellen Maßnahmen bewerten zu wollen. Eine solche Steuer könne derzeit noch nicht gesetzlich eingeführt werden, werde jedoch als mögliche künftige Regulierungsmaßnahme in Betracht gezogen, falls sich die bestehenden Regelungen als unzureichend erweisen sollten.

Die BoT teilte mit, dass sie weiterhin verschiedene Faktoren beobachte, die zur Aufwertung des Baht beitragen, darunter die Volatilität der globalen Goldpreise. Die Auswirkungen der neuen Vorschriften sollen zunächst ausgewertet werden, bevor über weitere Maßnahmen entschieden wird. (TNA)